• Ab dem 23. Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision in Kraft. Der Bundesrat hat bereits am 5. Juni 2020 einer Neuregelung zur Maklerprovision zugestimmt.

    BildBundesweit muss die Maklerprovision beim Verkauf einer Immobilie zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden, wenn der Käufer einen Teil der Maklerprovision in Düsseldorf tragen soll. Der Gesetzgeber möchte mit dem neuen Gesetz die Kaufnebenkosten beschränken. Deutschlandweit sollen die Maklerkosten gerecht verteilt werden.

    Maklerprovision in Düsseldorf wird zwischen Verkäufer und Käufer geteilt

    Nach wie vor bekommen Immobilienmakler in Düsseldorf ihr Maklerhonorar. Eine gesetzliche Änderung tritt ab dem 23. Dezember 2020 ein, da ab diesem Termin die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden soll, wenn der Käufer einen Teil der Maklerprovision zahlen soll. Dieses neue Gesetz gilt bundesweit.

    Für Immobilienmakler in Düsseldorf ändert sich nichts, da die Maklerprovision in Düsseldorf bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu jeweils 50 Prozent von Käufer und Verkäufer in der Regel gezahlt wurde. Der Makler schließt mit Käufer und Verkäufer einen Maklervertrag ab. In einigen Bundesländern tragen Immobilienkäufer noch die gesamte Maklercourtage. Sie sollen mit dem neuen Gesetz entlastet werden.

    Varianten zur Handhabung der Maklerprovision nach dem neuen Gesetz

    Nach dem neuen Gesetz gelten für die Handhabung der Maklerprovision in Düsseldorf drei Varianten:

    – hälftige Teilung bei Doppeltätigkeit des Maklers
    Der Makler schließt mit dem Eigentümer der Immobilie einen Vertrag ab und vereinbart eine Provision, die vom Eigentümer zu zahlen ist. Die Immobilie bewirbt er mit einer Außenprovision in der gleichen Höhe. In dieser Außenprovision ist die Mehrwertsteuer enthalten. Der Makler ist für beide Seiten u.a. beratend tätig. Der Verkäufer und der Käufer zahlen die fällige Provision nach Abschluss des Kaufvertrages.

    – Interessenvertretung des Verkäufers und anteilige Abwälzung
    Der Immobilienmakler in Düsseldorf schließt mit dem Verkäufer einer Immobilie einen Maklervertrag ab, der die Maklerprovision in voller Höhe enthält. Im Vertrag wird vereinbart, dass der Käufer beim Erwerb die Hälfte der Provision zahlt. Der Käufer muss erst dann zahlen, nachdem der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat.

    – Bestellerprinzip durch Interessenvertretung des Verkäufers ohne Abwälzung
    Der Verkäufer kann den Immobilienmakler beauftragen und mit ihm einen Maklervertrag abschließen, in dem die volle Provision vereinbart und beim erfolgreichen Verkauf vom Verkäufer gezahlt wird. Diese Variante, bei der keine Provision durch den Käufer gezahlt wird. Dies ist die beste Variante für Verkäufer, da hier nur die Interessen des Verkäufers vertreten werden, was den Preis und die Verkaufsbestimmungen angeht.

    Das Bestellerprinzip kann auch gelten, wenn der Käufer einen Suchauftrag an den Makler erteilt und mit ihm einen Vertrag abschließt. Der Käufer muss die Provision in voller Höhe zahlen, wenn der Makler eine geeignete Immobilie für ihn findet.

    Die Höhe der Maklerprovision in Düsseldorf

    Über die Höhe der Maklerprovision gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Die Maklerprovision in Nordrhein-Westfalen beträgt in der Regel insgesamt 7,14 Prozent. Immobilienmakler in Düsseldorf können Verkäufer und Käufer jeweils mit einer Maklerprovision von 3,57 Prozent belasten. In dieser Maklercourtage ist bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

    Die Maklerprovision ist Verhandlungssache. Bei der Maklerprovision von 7,14 Prozent handelt es sich um einen gesetzlich vorgeschlagenen Prozentsatz. Der Makler kann auch eine niedrigere Provision verlangen. Die Provision muss für beide Parteien gleich hoch sein. In Nordrhein-Westfalen darf die Maklerprovision nicht höher als 7,14 Prozent sein.

    Fälligkeit der Maklerprovision in Düsseldorf

    Der Immobilienmakler in Düsseldorf erhält seine Maklerprovision, wenn durch seine Arbeit ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erfolgreich vermittelt wurde und ein Vertrag zustande gekommen ist. Regelungen über die Reihenfolge, wer zuerst zahlungspflichtig ist, gibt es nicht. Lediglich bei der Interessenvertretung des Verkäufers mit anteiliger Abwälzung muss zuerst der Verkäufer die Provision zahlen und dem Käufer die erfolgte Zahlung nachweisen.

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    Der Immobilienmakler in Düsseldorf regelt den Verkauf und den erfolgreichen Vertragsabschluss. Dabei berücksichtigt er die geltenden Regelungen für die Maklerprovision in Düsseldorf.

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    Vester Immobilien
    Herr Dominic S. Vester
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    Neues Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision in Düsseldorf ab 23. Dezember 2020

    veröffentlicht am 1. September 2020 in der Rubrik Presse - News
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