-
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat kürzlich einen Regierungsentwurf für das „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ vorgelegt.
Dieses soll bereits Anfang 2021 in Kraft treten und die außerinsolvenzliche Restrukturierung von Unternehmen erleichtern. Damit wird eine EU-Vorgabe in deutsches Recht umgesetzt. „Im Prinzip ist eine Sanierung und Restrukturierung vor der Insolvenz auch heute schon möglich. Allerdings beruht eine solche Lösung bisher immer auf dem Konsens der Geschäftsführung mit allen Gläubigern – ohne Ausnahme. Da konnte bereits ein einzelner sogenannter ,Akkordstörer‘ sämtliche Bemühungen zunichtemachen. Mit den neuen Regeln soll es künftig möglich sein, solche Gläubiger zu überstimmen“, erklärt Unternehmensberater Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG im Beratungsverbund ABG-Partner. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass ein Unternehmen einen Restrukturierungsplan erstellt – ein Maßnahmenpaket zu seiner finanziellen und strukturellen Neuaufstellung. Diesen Plan verhandelt der Betrieb anschließend eigenständig mit seinen Gläubigern. Dazu werden Gläubigergruppen gebildet, die den Maßnahmen zustimmen müssen. Innerhalb einer Gruppe sollten 75 Prozent der Gläubiger mit dem Restrukturierungsplan einverstanden sein, damit ihre Zustimmung als erteilt gilt. Unter bestimmten Voraussetzungen soll es zudem möglich sein, einzelne Gläubigergruppen zu überstimmen.
Mehr Möglichkeiten, weniger Öffentlichkeit
„Das neue Gesetz soll bei drohender aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit zum Tragen kommen. Es lässt sich gut mit einem Werkzeugkasten vergleichen: Unternehmer bekommen eine Reihe von Tools bereitgestellt und können daraus die wählen, die für ihre jeweilige Sanierung aussichtsreich erscheinen“, sagt Leopold. So können Unternehmen beim zuständigen Gericht beispielsweise ein Moratorium beantragen, das sie drei Monate vor den Vollstreckungsmaßnahmen ihrer Gläubiger schützt. Die geringe Öffentlichkeit der Restrukturierungsverfahren kann ebenfalls von Vorteil sein: „Auch wenn die Unternehmensinsolvenz heute viel besser ist als ihr Ruf – eine ,Pleite‘ ist immer noch gesellschaftlich stigmatisiert. Deshalb fürchten sich Unternehmer oft, rechtzeitig die nötigen Schritte zu gehen und verschärfen die Krise ihres Betriebes dadurch noch. Hier bieten die neuen Regeln den Vorteil, dass ein solches Restrukturierungsverfahren nicht öffentlich gemacht wird, sondern nur an die jeweiligen Gläubiger und Beteiligten kommuniziert werden muss“, so Leopold.Anpassungen im Insolvenzrecht
Der Regierungsentwurf des neuen Gesetzes betrifft aber nicht nur präventive Restrukturierungen, es wurden auch bestehende Regelungen des Insolvenzrechts konkretisiert oder ergänzt. So soll die Frist für die Insolvenzanmeldung bei einer Überschuldung künftig auf sechs Wochen erweitert werden – allerdings nur, wenn die Aussicht auf eine kurzfristige Stabilisierung besteht. Zudem werden unter anderem der Prognosezeitraum für die drohende Zahlungsunfähigkeit auf 24 Monate festgesetzt und der Zugang zur Insolvenz in Eigenverwaltung an differenziertere Bedingungen geknüpft.Für von Corona betroffene Betriebe ist in 2021 zunächst allerdings ein leichterer Zugang zur Eigenverwaltung geplant. Zudem soll in bestimmten Fällen die Fortführungsprognose bei der Überschuldung auf vier Monate verkürzt werden. „Insgesamt sehen wir in dem Gesetzesentwurf ein wichtiges Instrumentarium für Unternehmen, um sich eigenständig aus einer Schieflage zu befreien. Allerdings erfordert gerade die Ausarbeitung und Verhandlung eines Restrukturierungsplans umfangreiche Kenntnisse und Sanierungserfahrung. Das muss alles sehr schnell, präzise und regelkonform ablaufen – deshalb sollten Unternehmer hier frühzeitig die nötige Expertise mit an Bord holen“, resümiert der Unternehmensberater.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG
Herr Simon Leopold
Wiener Straße 98
01219 Dresden
Deutschlandfon ..: + +49 351 437 55-0
web ..: http://www.abg-partner.de
email : dresden@abg-partner.dePressekontakt:
ABG Marketing GmbH
Frau Nora Körner
Wiener Straße 98
01219 Dresdenfon ..: +49 351 837 55 12
web ..: http://www.abg-marketing.de
email : koerner@abg-partner.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Neues Gesetz soll Sanierung vor der Insolvenz erleichtern
veröffentlicht am 26. November 2020 in der Rubrik Presse - News
News wurden 48 x angesehen • News-ID 83064
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Heute-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Neues Gesetz soll Sanierung vor der Insolvenz erleichtern
auf Heute News suchen
neu veröffentlicht auf Heute News
- Erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 bei HanseWerk-Tochter SH Netz: 12,5 Millionen Euro Dividende für Kommunen
- In Krisenzeiten greifen Investoren zu Gold und Staatsanleihen
- FendX optimiert seine REPELWRAP(TM)-Folie durch zusätzliche Produktionstestläufe auf der kommerziellen Fertigungslinie von Dunmore und informiert über Neuigkeiten aus dem Unternehmen
- First Phosphate durchteuft von der Oberfläche beginnend 92,5 m mit 11,82 % vulkanischem Phosphat auf seinem Projekt Bégin-Lamarche in Saguenay-Lac-St-Jean im kanadischen Quebec
- Millennial Potash schließt positive PEA mit einem Nettogegenwartswert nach Steuern(10) von 1,07 Mrd. $ und einem IRR von 32,6 % für sein Kaliprojekt Banio ab
- thalest group AG: Von der Vergangenheit in die Zukunft – Immobilien umnutzen mit Weitblick
- Neuer SEO-Contest: Agenturtipp.de startete am 16. 04.2024 den „RankensteinSEO“-Wettbewerb!
- Der AccutoxTOX ARM-002-Impfstoff zur Krebsbekämpfung führt zu einer hochwirksamen Antigenpräsentation
- Vital Battery Metals kündigt Explorations- & Bohrprogramm 2024 in seinem Kupferprojekt Sting an
- thalest group AG: Standard für nachhaltiges, rentables Investment „Überschwappeffekt“ auf das Umland
Archive