• Harald Lehning macht den Lesern in „Gefährdungsbeurteilung bei besonderen Arbeitssituationen „Homeoffice““ den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Homeoffice verständlicher.

    BildWegen Corona arbeiten immer mehr Menschen von daheim aus. Doch bei der Einrichtung von „Homeoffice“-Arbeitsplätzen ist dabei der Arbeits- und Gesundheitsschutz ziemlich auf der Strecke geblieben. Dies betrifft in erster Linie Bildschirmarbeit, die zwar in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, nunmehr aber nicht an einem betrieblichen Arbeitsplatz, sondern daheim, geleistet wird – häufig unter Bedingungen, die fast allen ergonomischen Gestaltungsgrundsätzen widersprechen, obwohl für diese Arbeitsform die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes natürlich gelten – ausgenommen ist lediglich die Arbeitsstättenverordnung. Diese gilt für sämtliche betriebliche Arbeitsplätze und für die vom Arbeitgeber im häuslichen Umfeld eingerichteten „Telearbeitsplätze“. Der Autor macht darauf aufmerksam, dass es auffällig ist, dass der Begriff „Telearbeit“ sorgfältig vermieden wird.

    Völlig unstrittig ist laut „Gefährdungsbeurteilung bei besonderen Arbeitssituationen „Homeoffice““ von Harald Lehning, dass das Arbeitsschutzgesetz und andere Verordnungen ohne jede Einschränkung auch für das Arbeiten von zuhause gelten. Da in absehbarer Zeit kaum zu erwarten ist, dass Aufsichtsbehörden oder Unfallversicherungsträger ihre Überprüfungspflichten erfüllen werden, wird es wohl für längere Zeit einen erheblichen Nachholbedarf beim Arbeits- und Gesundheitsschutz geben. Es geht also darum, die überwiegend oder zumindest teilweise ungeregelten Arbeitssituationen gesetzeskonform auszugestalten.

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    Gefährdungsbeurteilung bei besonderen Arbeitssituationen „Homeoffice“ – Ein Ratgeber für Heimarbeiter

    veröffentlicht am 27. April 2021 in der Rubrik Presse - News
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