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Handelsverband fordert Sonntagsöffnungen für Einzelhandel.
Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland (HDE), der Spitzenorganisation desdeutschen Einzelhandels, Stefan Genth, hat sich gegenüber der BILD-Zeitung für allgemeine
Sonntagsöffnungen des Einzelhandels ausgesprochen. Er hat damit den grundgesetzlich
geschützten Sonntagsschutz in Frage gestellt und dies damit begründet, dass Einkaufen auch
ein Freizeiterlebnis sei.
Der Christliche Gewerkschaftsbund und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft
DHV weisen die HDE-Forderung als Missachtung des Grundgesetzes und der Bedeutung des
Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zurück.
Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundes-
Vorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Ich weiß nicht, für wen Herr Genth spricht.
Die Mehrzahl der Einzelhandelsgeschäftsstelle nutzt bereits die bestehenden gesetzlichen
Möglichkeiten zu Ladenöffnungen nicht aus. Der HDE sollte sich lieber mal Gedanken machen,
wie die Insolvenzwelle im Einzelhandel und die damit verbundene Verödung der Innenstädte
gestoppt werden kann. Wenn sich Filialisten wie DEPOT gezwungen sehen, 66 Filialen zu
schließen und auch GALERIA als letzter großer Warenhauskonzern erneut in der Krise steckt,
ist dies sicherlich nicht fehlender Möglichkeiten zu Sonntagsöffnungen geschuldet.“
Ladenöffnungen am Sonntag sind nach Auffassung von DHV und CGB auch kein Mittel zur
Eindämmung des boomenden Online-Shopping. Wer seine Einkäufe lieber bequem am PC
erledigt, wird auch am Sonntag nicht das „Einkaufserlebnis“ in der City suchen.
In der Abwägung zwischen den Forderungen des HDE nach Sonntagsöffnungen des Einzel-
handel und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe haben für die
christlichen Gewerkschaften die Belange der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang
vor Wirtschafts- oder Verbraucherinteresseninteressen. DHV und CGB erinnern daran, dass
das Bundesverwaltungsgericht bereits 2014 in einer Entscheidung über Ausnahmen vom
Verbot der Sonntagsarbeit deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S.
des Gesetzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem
Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
CGB-Regionalsekretariat Nordwest
Herr Peter Rudolph
Mittelwendung 24
28844 Weyhe
Deutschlandfon ..: 01787195570
web ..: https://www.cgb.info
email : cgb-bremen@t-online.deDer am 27. Juni 1959 in Mainz gegründete Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands ist die gewerkschaftliche Spitzenorganisation der christlichen Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Er vertritt über 270.000 Mitglieder und hat seinen Sitz Berlin. Bundesvorsitzender ist der Schweriner Henning Röders.
Pressekontakt:
CGB-Regionalsekretariat Nordwest
Herr Peter Rudolph
Mittelwendung 24 Mittelwend
Weyhe 28844fon ..: 01787195570
email : cgb-bremen@t-online.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Einzelhandelsverband HDE stellt Sonntagsschutz des Grundgesetzes in Frage
veröffentlicht am 6. Juli 2026 in der Rubrik Presse - News
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