• IfKom plädieren für einen „Digitalpakt 2“, um die Modernisierung durch Digitalisierung als Gemeinschaftsaufgabe auch im Schulbereich voranzubringen. Hierzu bedarf es einer Änderung des Grundgesetzes.

    BildKürzlich lud der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Steier zum Gespräch mit Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ein, an dem der Bundesvorsitzende der IfKom, Dipl.-Ing. Heinz Leymann, teilnahm. Dabei ging es unter anderem um die Förderung der Digitalisierung in unseren Schulen durch den Bund, die Zukunft des föderalen Bildungssystems, Erfahrungen aus der Corona-Krise sowie individuelle Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Thema Bildung.

    Die IfKom begrüßen die Bereitstellung des Bundes von rund 6,5 Milliarden Euro für den Digitalpakt Schule. In den Schulen und Hochschulen gibt es vielversprechende Ansätze der Digitalisierung, dennoch scheint die Digitalisierung der Bildung nicht voranzugehen und das Geld fließt kaum ab. Aus Sicht des Verbandes der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) sind jetzt vor allem die Bundesländer gefordert, die Umsetzung des Digitalpaktes Schule schneller voranzutreiben, um die von ihnen reklamierte Bildungshoheit nicht zu einem Hemmschuh werden zu lassen.

    Die Schulen müssen in ihren Medienkonzepten unterstützt werden, damit die Finanzmittel bzw. die Ausstattung schnellstens fließen können. Auch müssen hauptamtliche Administratoren die Lehrer entlasten. Die Betreuung eines IT-Netzwerkes mit Hard- und Software für die komplette Schule kann trotz hohem Engagement von keiner Lehrkraft nebenbei erledigt werden. Corona hat deutlich gemacht, wo die Herausforderungen liegen. Diese müssen jetzt entschlossen angepackt werden!

    Wie die Bundesbildungsministerin plädieren die IfKom für einen „Digitalpakt 2“, um die Modernisierung durch Digitalisierung als Gemeinschaftsaufgabe auch im Schulbereich voranzubringen, so wie es bereits im Hochschulbereich möglich ist. Allerdings bedarf es hierzu einer Änderung des Grundgesetzes. Dies bezieht sich insbesondere auf den Artikel 104c, der lautet:

    „Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, mit diesen unmittelbar verbundenen, befristeten Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. […].“

    Derzeit erlaubt das Grundgesetz dem Bund lediglich Finanzhilfen! Möglich und mit den Ländern vereinbart sind folglich drei Bereiche und zwar:

    – Kostenbeteiligung bei Endgeräten für Schüler.

    – Aufbau einer Admin-Struktur für Wartungsarbeiten, aber nur durch „Anfinanzierung“ in der Aufbauphase, weitere Personalkostenfinanzierungen durch den Bund sind nicht gestattet.

    – Beschaffung von Lehrerlaptops mit rund 500 Mio. EUR für ca. 800.000 Lehrer, die Laptops müssen den Ländern gehören und werden an die Lehrer ausgeliehen.

    Gleichsam wie die Bundesbildungsministerin fordern die IfKom Finanzierungsmöglichkeiten und Zusammenarbeit als „Gemeinschaftsaufgabe“ für Bund und Länder, die für den Schulbereich genau so geregelt werden sollten wie es derzeit im Hochschulbereich der Fall ist. Hierzu nannte die Bundesbildungsministerin die beiden folgenden Beispiele:

    – Lehrerweiterbildung müsste gut verzahnt und über Bundesländer hinweg organisiert werden. Dafür sind Strukturen erforderlich, um länderübergreifend zu arbeiten.

    – Länder stellen digitale Hilfsmittel für Flüchtlinge zum Lernen der deutschen Sprache bereit. Sinnvoll wäre es, dieses Tool nicht nur in einzelnen Bundesländern zu nutzen, sondern länderübergreifend. Der Bund würde das gerne im Einvernehmen mit den Ländern unterstützen. Dem stehen die derzeitigen grundgesetzlichen Regelungen entgegen.

    Im Sinne eines erfolgreichen Digitalpaktes 2 plädieren die IfKom für eine Änderung des Grundgesetzes.

    Die komplette Web-Konferenz befindet sich auf YouTube unter dem folgenden Link:

    https://www.youtube.com/watch?v=T3PZGl5rpe4&feature=emb_logo

    und unter dem Link des Bundestagsabgeordneten Steier:

    https://www.andreas-steier.de/

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
    Herr Heinz Leymann
    Castroper Str. 157
    44357 Dortmund
    Deutschland

    fon ..: 0231 93699329
    web ..: http://www.ifkom.de
    email : info@ifkom.de

    Die Ingenieure für Kommunikation e. V. (IfKom) sind der Berufsverband von technischen Fach- und Führungskräften in der Kommunikationswirtschaft. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder – Ingenieure und Ingenieurstudenten sowie fördernde Mitglieder – gegenüber Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Der Verband ist offen für Studenten und Absolventen von Studiengängen an Hochschulen aus den Bereichen Telekommunikation und Informationstechnik sowie für fördernde Mitglieder. Der Netzwerkgedanke ist ein tragendes Element der Verbandsarbeit. Gerade ITK-Ingenieure tragen eine hohe Verantwortung für die Gesellschaft, denn sie bestimmen die Branche, die die größten Veränderungsprozesse nach sich zieht. Die IfKom sind Mitglied im Dachverband ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine e. V. Mit über 50.000 Mitgliedern zählt der ZBI zu den größten Ingenieurverbänden in Deutschland.

    Pressekontakt:

    IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
    Herr Heinz Leymann
    Castroper Str. 157
    44357 Dortmund

    fon ..: 0231 93699329
    web ..: http://www.ifkom.de
    email : info@ifkom.de


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.

    Digitalgipfel Bildung mit Bundesbildungsministerin Anja Karliczek

    veröffentlicht am 26. Januar 2021 in der Rubrik Presse - News
    News wurden 34 x angesehen • News-ID 87587
    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Heute-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.