-
Die GRUNDUM Immobilien GmbH zeigt Ihnen welche Punkte beachtet werden sollten bei einem Kaufvertrag bei einer gebrauchten Eigentumswohnung.
Bei der Gestaltung des Kaufvertrags ist zwar fast alles individuell regelbar, trotzdem gibt es eine sinnvolle Gliederung. Die Inhalte eines Kaufvertrages ergeben sich u.a aus den Bestimmungen der §§ 433ff. BGB. Diese regeln im Einzelnen, was sich Käufer und Verkäufer eines Objekts gegenseitig schulden und was sie zu erbringen haben.
Um anschaulich zu verdeutlichen, wie ein Vertrag aufgebaut sein kann und was unter keinen Umständen darin fehlen sollte, ist nachfolgend stichwortartig aufgelistet, an was unbedingt zu denken ist.1. Wer schließt mit wem den Vertrag?
2. Was exakt wird veräußert? Exakte Beschreibung des Grundstücks hinsichtlich Lage, Größe, Flurnummer, Auszug aus dem Grundbuch etc. Genauso exakte Beschreibung des Gebäudes in Form einer Baubeschreibung inklusive Pläne (mit Baugenehmigungsplanung und Werkplänen, nach Möglichkeit im Maßstab 1:50 mit Details) als Anlage, mit Angaben zu allen Materialien, Flächen und anderen Maßen, soweit vorhanden.
3. Der Teilungsplan und die Teilungserklärung mit allen eingetragenen 1:1000er Anteilen und allen diesbezüglichen Grundbucheintragungen inklusive aller Gebrauchsregelungen und Sondernutzungsrechte.
4. Der Kaufpreis mit Angabe der Währung. Als Anlage hierzu ein Zahlungsplan, in dem im Einzelnen festgelegt ist, nach welchen Modalitäten die Zahlung im Detail abgewickelt wird (wann, in welchen Raten, über welches Notaranderkonto etc.).
5. Die Eintragung einer Auflassungvormerkung im Grundbuch gemäß § 883 BGB.
6. Die Bezugsfertigkeit der Wohnung bzw. die Übergabe der geräumten Wohnung (z.B. wann und in welchem Zustand? Datum! Dies ist wichtig, wenn die Wohnung zurzeit noch bewohnt oder vermietet ist).
7. Falls die Eigentumswohnung vermietet ist, alle mit den Mietern eingegangen vertraglichen Vereinbarungen (Mietvertrag).
8. Die Besitzübergabe mit dem Übergang aller Nutzen und Lasten. (Wann ist der Übergang und welche Nutzen und Lasten gehen über?)
9. Haftung für Sachmängel (der Verkäufer haftet dafür, dass das Bauwerk entsprechend der Baubeschreibung dem genehmigten Bauplan unter Verwendung normgerechter Baustoffe und Arbeits- und Ausführungsweisen nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, saniert und unterhalten wurde). Hier ist, soweit möglich, auch die Haftung für Altlasten zu fixieren.
10. Haftung für Rechtsmängel (der Verkäufer haftet dafür, dass der Vertragsgegenstand bei Umschreibung auf den Verkäufer unbelastet ist, mit Ausnahme der vom Käufer bereits selbst mit Zustimmung des Verkäufers eingetragenen Belastungen, z.B. zur Kaufpreisfinanzierung durch die Bank).
11. Erschließungskosten. Wer trägt welche Kosten, insofern hier noch etwas anfällt?
12. Rücktrittsrechte. Wer kann unter welchen Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten?
13. Protokoll über den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt des Kaufs und Regelungen über den Verkauf von Inventar oder Ausbau von Einrichtungsgegenständen (z.B. Küche).
14. Regelungen für den Fall, dass der Zustand der Wohnung erheblich vom Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung abweicht (z.B. Schäden an Türen, Fenstern, defekte Rollläden usw.).
15. Bestimmungen für den Vollzug: Schriftlich fixierter Vollzugsauftrag an den Notar. Wer trägt hierbei welche Kosten?
16. Ausfertigungen und Abschriften (An wen gehen welche Ausfertigungen des Kaufvertrages? An Verkäufer und Käufer, an das Grundbuchamt, an die Grunderwerbssteuerstelle, an den Gutachterausschuss und an die Gläubiger).
17. Hinweise und Belehrungen durch den Notar.
18. Salvatorische Klausel.
Wird Ihnen von der Gegenseite ein Kaufvertrag vorgelegt, sollten Sie diesen in aller Ruhe und in allen Einzelheiten prüfen. Haben Sie an einzelnen Paragraphen ernste Zweifel, sollten Sie einen erfahrenen und auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Der Notar, vor dem der Kaufvertrag später beurkundet wird, prüft den Inhalt des Kaufvertrages nicht auf seine Ausgewogenheit oder Ähnliches, er beurkundet ihn auschließlich.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
GRUNDUM Immobilien GmbH
Herr Claudio Bonelli
Martinstraße 15
65189 Wiesbaden
Deutschlandfon ..: 0611974514140
web ..: http://grundum.de
email : info@grundum.dePressekontakt:
GRUNDUM Immobilien GmbH
Herr Claudio Bonelli
Martinstraße 15
65189 Wiesbadenfon ..: 0611974514140
web ..: http://grundum.de
email : info@grundum.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Der Kaufvertrag einer gebrauchten Eigentumswohnung – GRUNDUM Immobilien GmbH
veröffentlicht am 14. Mai 2019 in der Rubrik Presse - News
News wurden 171 x angesehen • News-ID 48003
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Heute-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Der Kaufvertrag einer gebrauchten Eigentumswohnung – GRUNDUM Immobilien GmbH
auf Heute News suchen
neu veröffentlicht auf Heute News
- Beste GEO Agentur Wien & Österreich: Die beste GEO Agentur in der DACH-Region gibt es nicht!
- Southern Cross Gold begrüßt sowohl Zusage über 20 Millionen AUD für eine Antimon-Verarbeitungsanlage sowie Entscheidung über die Advancing Antimony-Fördergelder
- Die TAG Software Group von Valsoft übernimmt Positive Solutions, einen britischen Anbieter von Software für das Gesundheitswesen und den Apothekenbereich
- TOP INTERNATIONAL Hotels startet nächste internationale Wachstumsphase
- Was auf Lebensmitteln normal ist, gibt’s jetzt für Politiker: der Nutri-Score für Glaubwürdigkeit
- B2B-SEO im technischen Mittelstand: Was die Forrester-Befragung zur KI im Einkauf für Hersteller bedeutet
- Immobilienverkauf nach einer Trennung – wenn Emotionen auf Eigentumsfragen treffen
- Über 80 % weniger Kraniche – und der NABU & andere Naturschutzorganisationen betreiben Vogel-Strauss-Politik?
- Stadtrat von Two Harbors genehmigt Kauf- und Erschließungsvereinbarung für den geplanten Rare Gas Hub von Pulsar
- USA: Neue Atomstromverträge rücken Uran in den Fokus
Archiv