• St. Helier, 24. Juli 2020 – Caledonia Mining Corporation Plc (NYSE AMERICAN: CMCL; AIM: CMCL) (Caledonia oder das Unternehmen – www.commodity-tv.com/play/caledonia-mining-virtual-roadshow-investor-presentation-and-qa/) gibt heute bekannt, dass das Unternehmen mit Cantor Fitzgerald & Co (Cantor“) einen Kaufvertrag At the Market“ oder ATM“ (zum Marktpreis) abgeschlossen hat (der ATM-Kaufvertrag“), gemäß dem das Unternehmen nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Aktien im Wert von bis zu 13 Mio. USD verkaufen kann. Jeder Verkauf von Aktien würde durch gewöhnliche Maklertransaktionen oder Block-Trades erfolgen, wobei der Verkauf nur an der NYSE American zu Marktpreisen durchgeführt wird. Caledonia erwartet, den Betrag der Nettoerlöse aus dem Verkauf für Investitionen in den Bau eines Solarkraftwerks zur Stromversorgung der Mine Blanket in Simbabwe zu verwenden.

    Cantor, das als Verkaufsagent fungiert, kann Verkäufe zum Nutzen des Unternehmens tätigen, falls das Unternehmen eine Transaktion oder Transaktionen initiiert, abhängig von den Marktbedingungen und anderen vom Unternehmen festgelegten Bedingungen. Es ist möglich, ja wahrscheinlich, dass im Laufe der Zeit mehrere Transaktionen im Rahmen des ATM-Kaufvertrags durchgeführt werden. Der ATM-Kaufvertrag ist keine formelle Platzierung, und potenzielle Verkäufe neuer Aktien werden vom Verkaufsagenten nicht gezeichnet.

    Dementsprechend wurde bei AIM ein Antrag auf Block-Zulassung von bis zu 800.000 neuen Depositary Interests (Depotanteilen) gestellt, die die gleiche Anzahl von Aktien des Aktienkapitals des Unternehmens repräsentieren, die mit den bestehenden ausgegebenen Aktien gleichrangig sein werden. Es wird erwartet, dass die Block-Zulassung am 27. Juli 2020 in Kraft tritt. Diese neuen Aktien werden von Zeit zu Zeit ausgegeben und zugeteilt, um alle im Rahmen des ATM-Kaufvertrags getätigten Verkäufe zu begleichen.

    Nach der Zulassung bleibt das ausgegebene Aktienkapital des Unternehmens unverändert bei 11.520.860. Das Unternehmen wird in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen gemäß AIM-Regel 29 halbjährlich die Nutzung der Block-Zulassung bekannt geben.

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    Solche Faktoren beinhalten, jedoch nicht darauf beschränkt: Risiken in Zusammenhang mit Schätzungen von Mineralvorräten und Mineralressourcen, die sich als ungenau herausstellen können; Schwankungen des Goldpreises; Risiken und Gefahren in Zusammenhang mit dem Geschäft der Mineralexploration, der Erschließung und dem Abbau; Risiken in Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit oder finanziellen Situation von Lieferanten, Raffinerien und anderen Parteien, mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet; eine unzureichende Versicherung oder die Unfähigkeit, eine Versicherung zu erhalten, um diese Risiken und Gefahren abzudecken; Beziehungen zu den Angestellten; Beziehungen mit und Ansprüche von lokalen Gemeinden und indigenen Bevölkerung; politische Risiken; die Verfügbarkeit und steigende Kosten in Zusammenhang mit der Minenzufuhr und Arbeitskräften; die spekulative Beschaffenheit der Mineralexploration und -erschließung, einschließlich der Risiken, erforderliche Lizenzen und Genehmigung zu erhalten oder aufrechtzuerhalten; den Rückgang von Mengen oder Gehalten von Mineralvorräten mit Fortdauer des Abbaus; die Weltwirtschaftslage; die tatsächlichen Ergebnisse laufender Explorationsarbeiten; Änderungen an Schlussfolgerungen wirtschaftlicher Bewertungen; Änderungen an Projektparametern infolge unerwarteter wirtschaftlicher oder anderer Faktoren; Risiken in Zusammenhang mit höheren Kapital- und Betriebskosten; umweltpolitische, sicherheitsrelevante oder behördliche Risiken; Enteignungen; das Besitzrecht des Unternehmens an Konzessionsgebieten, einschließlich deren Eigentums; zunehmende Konkurrenz in der Bergbaubranche hinsichtlich Konzessionsgebiete, Ausrüstung, qualifizierten Personals und deren Kosten; sowie Risiken in Zusammenhang mit der Ungewissheit des Zeitplans von Ereignissen, einschließlich einer Steigerung der angepeilten Produktionsrates Wertpapierinhaber, potenzielle Wertpapierinhaber und andere potenzielle Investoren sollten sich nicht auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen. Zukunftsgerichtete Informationen beinhalten von Natur aus zahlreiche – sowohl allgemeine als auch spezifische – Annahmen, typische Risiken und Unsicherheiten, die dazu beitragen können, dass Prognosen, Vorhersagen und verschiedene zukünftige Ereignisse nicht eintreten. Caledonia ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen öffentlich auf den neuesten Stand zu bringen oder auf andere Weise zu korrigieren, weder aufgrund neuer Informationen bzw. zukünftiger Ereignisse noch aufgrund anderer Faktoren, die diese Informationen beeinflussen, außer dies wird gesetzlich gefordert.

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    Caledonia ist ein Bergbau-, Explorations- und Entwicklungsunternehmen mit Schwerpunkt auf das südliche Afrika. Nach Umsetzung des Indigenisierungs-Gesetzes in Simbabwe ist Caledonias hauptsächliches Asset ein 49-%-Anteil an einer laufenden Goldmine in Simbabwe („Blanket“).

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    Caledonia Mining Corporation Plc: Antrag auf Block-Börsenzulassung und „At The Market“ -Kaufvertrag

    veröffentlicht am 24. Juli 2020 in der Rubrik Presse - News
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